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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Widerrufsbelehrung

für Mitgliedschaften, Kursangebote und Studioleistungen von Studio4eva & Purité Pilates

Stand: Mai 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Kurse, Mitgliedschaften, Credits und sonstige Leistungen, die über das Online-Buchungssystem, digitale Plattformen oder vor Ort mit dem Studio abgeschlossen werden.

(2) Vertragspartner ist der jeweils im Impressum oder Buchungsprozess angegebene Betreiber des jeweiligen Standorts (nachfolgend „Studio“ genannt).

(3) Das Studio betreibt unterschiedliche Konzepte und Standorte. Der jeweils gültige Leistungsumfang, die angebotenen Kursformate sowie die Nutzungsberechtigung ergeben sich aus dem gebuchten Tarif und den Angaben im Buchungssystem.

(4) Das Angebot umfasst insbesondere Reformer Pilates, Mat Pilates, Functional Training sowie weitere Kurs- und Gesundheitsangebote.

(5) Studio4eva-Standorte können ausschließlich Frauen vorbehalten sein. Purité Pilates-Angebote können, je nach Standort und Konzept, für alle Geschlechter geöffnet sein. Maßgeblich ist die jeweilige Beschreibung im Buchungssystem.

§ 2 Vertragsabschluss

(1) Der Vertrag kommt durch Abschluss des Buchungsvorgangs über das Online-System oder durch Buchung vor Ort verbindlich zustande.

(2) Mit der Buchung erklärt das Mitglied verbindlich den Abschluss des gewählten Vertrags oder der gebuchten Leistung.

(3) Die Buchung und Verwaltung von Mitgliedschaften, Kursen und Credits erfolgt über das jeweils eingesetzte Buchungs- und Verwaltungssystem des Studios.

(4) Ist ein Mitglied bei Abschluss des Mitgliedsvertrages minderjährig, ist die Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten erforderlich. In diesem Fall übernimmt der Erziehungsberechtigte zusätzlich zu den gesetzlichen Bestimmungen die gesamtschuldnerische Haftung für alle aus dem genehmigten Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten. Diese Haftung bleibt für die gesamte Laufzeit des Vertrages bestehen.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Das Mitglied erhält im Rahmen des gebuchten Tarifs Zugang zu den jeweils angebotenen Leistungen und Kursen des Studios.

(2) Das Studio ist berechtigt, Kurszeiten, Trainer, Kursformate und organisatorische Abläufe anzupassen, soweit dies für das Mitglied zumutbar ist und der Gesamtcharakter der Leistung erhalten bleibt.

(3) Das Studio behält sich vor, Kursangebote weiterzuentwickeln, einzuschränken oder einzustellen, sofern hierdurch keine wesentliche Einschränkung der vertraglich geschuldeten Hauptleistung entsteht.

(4)Aufgrund von Softwarewechseln, Systemaktualisierungen oder technischen Modernisierungen der Studio-IT kann eine Anpassung der Buchungs- und Nutzungszeiträume erforderlich werden. Dies kann insbesondere eine Umstellung der Kontingentverwaltung, eine veränderte Kontingentverteilung innerhalb des Nutzungszeitraums sowie eine hieraus resultierende Anpassung des jeweiligen Abrechnungstages erfordern. Das Mitglied erklärt sich mit solchen rein technisch bedingten Umstellungen einverstanden, sofern der Kerncharakter der Mitgliedschaft erhalten bleibt. Eine Kürzung der Beiträge oder ein Sonderkündigungsrecht des Mitglieds ist aufgrund solcher systemimmanenten Anpassungen ausgeschlossen.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung oder des Vertragsabschlusses angegebenen Preise.

(2) Mitgliedsbeiträge werden – abhängig vom gewählten Tarif – regelmäßig im Voraus fällig und automatisch über die hinterlegte Zahlungsmethode eingezogen.

(3) Kurspässe, Einzelkurse und sonstige Einmalleistungen sind sofort zur Zahlung fällig.

(4) Bei Rücklastschriften oder fehlgeschlagenen Abbuchungen ist das Studio berechtigt, die tatsächlich entstandenen Bank- und Zahlungsdienstleisterkosten sowie eine angemessene Bearbeitungspauschale zu berechnen.

(5) Das Studio behält sich vor, die Preise für sämtliche Angebote und Leistungen –  insbesondere für Einzelkurse, Kurspässe, Ausbildungen sowie die Mitgliedschaftspreise für zukünftige Neuverträge – jederzeit anzupassen. Maßgeblich ist ausschließlich der zum Zeitpunkt der jeweiligen Buchung oder des Vertragsabschlusses geltende Preis. Bereits gebuchte und bezahlte Leistungen sind von nachträglichen Preisänderungen nicht betroffen.

(6) Schüler- & Studentenverträge müssen nach Beendigung der Schulzeit umgestellt werden auf einen Normaltarif. Das Studio behält sich das Recht vor die Verträge bei Nichtbeachtung automatisch umzustellen. Immatrikulationsbescheinigungen sind unaufgefordert in jedem Semester vorzulegen.

(7) Soweit die Zahlungsabwicklung über externe Zahlungsdienstleister oder Buchungsplattformen erfolgt, gelten ergänzend deren jeweilige Nutzungs- und Zahlungsbedingungen.

(8) Zur Unterstützung von Fortbildungen und Studioentwicklung wird bei aktiven Mitgliedschaften eine jährliche Trainerpauschale in Höhe von 39,00 € erhoben. Die Belastung erfolgt jeweils im Juni oder Dezember.

(9) Preisanpassung bei Verträgen mit unbestimmter Laufzeit – Bei Verträgen ohne feste Mindestlaufzeit bzw. Verträgen, die sich auf unbestimmte Zeit verlängert haben und monatlich kündbar sind, ist das Studio berechtigt, den monatlichen Mitgliedsbeitrag nach billigem Ermessen anzupassen, sofern sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen (z. B. Miete, Energie, Personalkosten, Inflation) verändern. Eine solche Preisanpassung wird dem Mitglied spätestens 6 Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Ist das Mitglied mit der Anpassung nicht einverstanden, kann es den Vertrag bis zum Inkrafttreten der Erhöhung mit der regulären Frist kündigen; ein darüberhinausgehendes Sonderkündigungsrecht besteht nicht.

(10) Preisanpassung bei Verträgen mit fester Mindestlaufzeit (Laufzeitverträge) – Das Studio ist berechtigt, den Mitgliedsbeitrag während einer vereinbarten festen Mindestvertragslaufzeit anzupassen, wenn (i) sich die gesetzliche Umsatzsteuer ändert oder (ii) nachgewiesene erhebliche Kostensteigerungen vorliegen (z. B. Energie, Miete, Personalkosten). Anpassungen nach (ii) sind auf höchstens 5% des jeweils geltenden Mitgliedsbeitrags pro Kalenderjahr begrenzt. Jede Anpassung wird dem Mitglied mit mindestens sechs Wochen Vorlauf in Textform mitgeteilt. Die Anpassung gilt als genehmigt, wenn das Mitglied nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang in Textform widerspricht; auf dieses Widerspruchsrecht und die Rechtsfolge des Schweigens wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Widerspricht das Mitglied fristgerecht, läuft der Vertrag zu den bisherigen Konditionen weiter, wobei dem Studio ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung zusteht.

(11) Das Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung) dem Studio unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die durch eine schuldhafte Unterlassung dieser Mitteilung entstehen, trägt das Mitglied.

§ 5 Zahlungsverzug

(1) Gerät das Mitglied in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

(2) Das Studio ist berechtigt, bei ausbleibender Zahlung Zahlungserinnerungen und Mahnungen zu versenden sowie Verzugszinsen und erforderliche Mahnkosten zu berechnen. Bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderungen kann der Zugang zum Studio vorübergehend gesperrt werden.

(3) Befindet sich das Mitglied mit mindestens zwei Monatsbeiträgen in Verzug, ist das Studio berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.
Im Falle der fristlosen Kündigung hat das Studio Anspruch auf Schadensersatz in Höhe der bis zum Ende der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit ausstehenden Beiträge, soweit das Studio keinen höheren oder das Mitglied keinen geringeren Schaden nachweist. Ersparte Aufwendungen werden bei den noch ausstehenden Beiträgen berücksichtigt.

(4) Das Recht zur Durchführung eines gerichtlichen Mahnverfahrens sowie zur Beauftragung eines Inkassounternehmens bleibt unberührt.

§ 6 Laufzeit und Kündigung

(1) Mitgliedschaften haben die jeweils vereinbarte Mindestlaufzeit.

(2) Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die Kündigungsfrist für Mitgliedschaften 6 Wochen zum Ende der vereinbarten Mindestlaufzeit.

(3) Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit auf unbestimmte Zeit und kann anschließend jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

(4) Die Kündigung bedarf mindestens der Textform (z. B. E-Mail) oder selbständig über unsere Buchungsplattform.

(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

  • dauerhafter Erkrankung oder Trainingsunfähigkeit (mit Nachweis),
  • Umzug an einen Ort, der mehr als 50 km vom nächsten Standort entfernt liegt,
  • dauerhafter Schließung des gebuchten Standorts.

§ 6a Ruhezeit (Stilllegung)

(1) Die Mitgliedschaft kann bei nachgewiesener Krankheit, Verletzung oder Schwangerschaft für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum stillgelegt werden, sofern die Ausfallzeit mindestens 4 Wochen beträgt.

(2) Die Ruhezeit muss dem Studio unter Vorlage eines ärztlichen Attests in Textform (z. B. E-Mail) mitgeteilt werden.

(3) Während der Ruhezeit ruhen die gegenseitigen Leistungspflichten (Training und Beitragszahlung). Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um den Zeitraum der Stilllegung.

§ 7 Credits, Kursbuchungen und Stornierungen

(1) Credits sind ab Kaufdatum für den jeweils angegebenen Zeitraum gültig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(2) Kursbuchungen können bis zur im Buchungssystem angegebenen Frist kostenfrei storniert werden.

(3) Bei verspäteter Stornierung oder Nichterscheinen verfällt die gebuchte Einheit beziehungsweise das Kursguthaben.

(4) Bei unentschuldigtem Nichterscheinen oder verspäteter Stornierung kann das Studio eine angemessene Ausfallpauschale erheben, um den entstandenen Verwaltungs- und Kapazitätsausfall auszugleichen. Die Ausfallpauschale beträgt in der Regel 5,00€ pro Vorfall. Dem Mitglied bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(5) Bei technischen Problemen des Buchungssystems kann eine Stornierung alternativ per E-Mail erfolgen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs.

(6) Bei verspätetem Erscheinen besteht kein Anspruch auf Teilnahme, sofern der sichere, organisatorische oder störungsfreie Ablauf des Kurses beeinträchtigt würde. In diesem Fall gilt die gebuchte Einheit als genutzt.

(7) Das Studio behält sich vor, aus hygienischen und sicherheitsrelevanten Gründen bestimmte Bekleidungs- oder Nutzungsanforderungen für das Training und die Nutzung der Geräte festzulegen. Für Reformer Kurse ist das Tragen von Grip-Socken und der Verwendung einer Reformer Matte bzw. Handtuch Pflicht.

(8) Das Studio kann für ausgebuchte Kurse Wartelisten anbieten. Rückt ein Mitglied von der Warteliste in einen Kurs nach, gelten die regulären Stornierungsbedingungen ab dem Zeitpunkt der Einbuchung.

§ 8 Kursausfälle und Betriebsunterbrechungen

(1) Das Studio ist berechtigt, Kurse bei zu geringer Teilnehmerzahl, Krankheit von Trainern, technischen Problemen oder aus sonstigen organisatorischen Gründen abzusagen oder zu verschieben.

(2) Das Studio kann den Betrieb vorübergehend einschränken oder unterbrechen, soweit dies aus organisatorischen, technischen oder gesetzlichen Gründen erforderlich ist.

(3) Bei erheblichen Einschränkungen oder längerfristigen Betriebsunterbrechungen wird eine angemessene Kompensation gewährt, soweit gesetzlich erforderlich.

(4) Dem Betreiber ist es freigestellt, an gesetzlichen Feiertagen den Betrieb einzuschränken oder den Standort geschlossen zu halten. Die Bekanntgabe erfolgt durch Aushang oder über das Online-Buchungssystem. Eine Erstattung oder Minderung der Mitgliedsbeiträge erfolgt hierfür nicht.

(5) Zusätzlich zu den allgemeinen Schließtagen behält sich der Betreiber eine jährliche Betriebsunterbrechung im Monat August von maximal zwei Wochen vor (Sommerpause). Der genaue Zeitraum wird unter Berücksichtigung der regionalen Feiertage festgelegt und im Voraus durch Aushang oder über das Online-Buchungssystem bekannt gegeben. Eine Erstattung oder Minderung der Mitgliedsbeiträge erfolgt hierfür nicht.

§ 9 Verhalten im Studio und Hausordnung

(1) Das Mitglied verpflichtet sich zu einem respektvollen Verhalten gegenüber Mitarbeitern, Trainern und anderen Teilnehmern.

(2) Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.

(3) Das Studio ist berechtigt, Mitglieder bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen gegen die Hausordnung oder bei störendem Verhalten zeitweise oder dauerhaft vom Trainingsbetrieb auszuschließen. Im Falle eines berechtigten Ausschlusses vom Trainingsbetrieb besteht kein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Beiträge oder Gebühren.

(4) Der Aufenthalt von Kindern im Trainingsbereich ist aus Sicherheits- und Haftungsgründen untersagt. Eltern bzw. Begleitpersonen haften für ihre Kinder. Eine Kinderbetreuung durch das Studio findet nicht statt, sofern dies nicht ausdrücklich als Zusatzleistung vereinbart wurde.

(5) Nutzung von Sauna- und Wellness Bereichen (wenn vorhanden). Die Nutzung erfolgt freiwillig und auf eigene Verantwortung. Hitze- und Kälteanwendungen stellen eine erhebliche Belastung für das Herz-Kreislauf-System dar. Im Zweifel ist vorab ärztlicher Rat einzuholen. Das Studio ist nicht verpflichtet, den Gesundheitszustand zu überprüfen. Es sind die im Studio geltenden Hygiene-, Sicherheits- und Verhaltensvorschriften einzuhalten.

(6) Das Mitbringen von Tieren in die Studioräume ist aus hygienischen sowie sicherheitstechnischen Gründen (insbesondere wegen der Verletzungsgefahr an beweglichen Trainingsgeräten wie Reformern) nicht gestattet.

§ 10 Gesundheit und Teilnahmevoraussetzungen

(1) Das Mitglied versichert, gesundheitlich zur Teilnahme an den angebotenen Kursen geeignet zu sein.

(2) Bei gesundheitlichen Einschränkungen, Verletzungen, Schwangerschaft oder sonstigen Risiken wird empfohlen, vor Teilnahme ärztlichen Rat einzuholen und die Trainer vor Kursbeginn zu informieren. Die Teilnahme während einer Schwangerschaft erfolgt auf eigene Verantwortung. Das Studio empfiehlt, vor Teilnahme ärztlichen Rat einzuholen und die Trainer vor Kursbeginn über die Schwangerschaft zu informieren. 

(3) Die Nutzung von Reformer-Geräten und sonstigen Trainingsgeräten erfolgt auf eigene Verantwortung und erst nach entsprechender Einweisung.

(4) Das Studio ist berechtigt, Teilnehmer aus Sicherheitsgründen vom Training auszuschließen.

(5) Bei akuten ansteckenden Erkrankungen oder gesundheitlichen Zuständen, durch die andere Teilnehmer gefährdet werden könnten, ist die Teilnahme am Kursbetrieb untersagt.

(6) Foto-, Video- oder Audioaufnahmen innerhalb der Studioflächen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Studios sowie der betroffenen Personen zulässig. Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass im Studio im Rahmen des Kursbetriebs Foto- und Videoaufnahmen zu Werbezwecken (z. B. Social Media, Website) erstellt werden können. Das Studio achtet dabei darauf, dass die Privatsphäre gewahrt bleibt. Das Mitglied kann der Verwendung seiner Aufnahmen jederzeit gegenüber dem Studio widersprechen.

§ 11 Haftung

(1) Das Studio haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Unberührt bleibt die gesetzliche Haftung für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

(2) Für mitgebrachte Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird keine Haftung übernommen. 

(3) Das Mitglied haftet für alle von ihm schuldhaft verursachten Beschädigungen der Studioeinrichtung, der Trainingsgeräte  und des Inventars. Schäden sind dem Personal unverzüglich zu melden.

§ 12 Datenschutz

Es gelten die Datenschutzbestimmungen des Studios gemäß DSGVO in ihrer jeweils aktuellen Fassung. 

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung: https://studio4eva.de/datenschutz, https://puritepilates.de/datenschutz/

§ 13 Änderungen der AGB

(1) Das Studio ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, sofern hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere bei Änderungen gesetzlicher Vorschriften, technischer Entwicklungen oder Änderungen des Leistungsangebots.

(2) Änderungen werden dem Mitglied rechtzeitig in Textform mitgeteilt.

(3) Widerspricht das Mitglied den Änderungen nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. Hierauf wird das Mitglied in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

(4) Von dem Änderungsrecht ausgenommen sind wesentliche Änderungen der vertraglichen Hauptleistungspflichten sowie Änderungen von Preisen für bestehende Verträge, soweit keine gesetzliche Grundlage hierfür besteht.

§ 14 Widerrufsbelehrung

(1) Bei Online-Abschluss von Verträgen steht Verbrauchern grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Im Falle eines wirksamen Widerrufs werden bereits geleistete Zahlungen anteilig zurückerstattet, soweit Leistungen bis zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht wurden.

(2) Kein Widerrufsrecht bei Terminbuchungen – Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht kein Widerrufsrecht bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn für die Leistung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist. Dies betrifft insbesondere Mitgliedschaften mit festen Buchungsperioden, Einzelkurse, Workshops sowie terminbezogene Kursangebote. Da das Studio die entsprechenden Kapazitäten für das Mitglied freihält, ist ein Widerruf hierbei gesetzlich ausgeschlossen. Es gelten stattdessen die jeweils im Buchungssystem hinterlegten Stornierungsbedingungen. Das Studio weist hierauf im Buchungsprozess durch eine Pflicht-Checkbox ausdrücklich hin und holt die Bestätigung des Mitglieds ein.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Für Kaufleute und juristische Personen des öffentlichen Rechts ist der Sitz des jeweiligen Studio-Betreibers Gerichtsstand.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt die gesetzliche Regelung.